Regeln für Lenk- und Ruhezeiten

Für Lastkraftwagen und Busse gelten Lenk- und Ruhezeitvorschriften

Sie unterliegen Lenk- und Ruhezeiten und sollten einen Fahrtenschreiber/ Tachographen installiert haben, wenn:

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (inkl. Anhänger/Auflieger/Sattelauflieger) übersteigt 3500 kg (WAREN)
  • Wenn das Fahrzeug für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt ist. (PERSONENBEFÖRDERUNG)

Daher gelten für alle Busse und Lastkraftwagen generell Lenk- und Ruhezeitvorschriften.

Verstehen der Lenk- und Ruhezeitvorschriften

Welche Vorschriften gibt es für die Lenk- und Ruhezeiten?
Im Folgenden haben wir einen Überblick über die gängigsten Vorschriften in diesem Bereich zusammengestellt.

Die Pausenregel:

  • Es darf maximal 4,5 Stunden gefahren werden, ohne eine Pause zu halten
  • Es muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
  • Die Pause kann in zwei Abschnitte unterteilt werden, wobei die erste Pause mindestens 15 Minuten und die zweite mindestens 30 Minuten dauert.

Sie können eine neue Lenkzeit erst beginnen, wenn Sie insgesamt mindestens 45 Minuten Pause gemacht haben.

Die tägliche Fahrtzeit:

  • Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden pro Tag, d. h. 2 Lenkzeiten von je 4,5 Stunden.

Eine Ausnahme:

  • An 2 Tagen pro Woche können Sie eine Stunde länger fahren, maximal 10 Stunden.
  • Eine Woche ist definiert als Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.

Fahrzeiten:

  • Nach maximal 6 x 24 Stunden muss eine wöchentliche Ruhezeit eingelegt werden.

HINWEIS: Ein 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit der ersten Fahrt nach einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit. Die Gesamtlenkzeit pro Woche darf 56 Stunden und insgesamt 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht überschreiten.

Die tägliche Pause:

  • Legen Sie täglich mindestens 11 Stunden Ruhezeit ein (regelmäßige Ruhezeit).

Ausnahme: 3 Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten können Sie eine tägliche Ruhezeit von 9 Stunden einlegen (reduzierte Ruhezeit).

Bei einer regelmäßigen täglichen Ruhezeit beträgt Ihre Bereitschaftszeit 13 Stunden.

Bei einer reduzierten täglichen Ruhezeit (9 Stunden) beträgt Ihre Bereitschaftszeit 15 Stunden.

 

Die wöchentliche Pause:

  • Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Ausnahme: In jeder zweiten Woche können Sie die wöchentliche Ruhezeit auf ein Minimum von 24 Stunden reduzieren.
Die verbleibenden Ruhestunden müssen innerhalb der nächsten 3 Wochen durch eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit ausgeglichen werden.

 

HINWEIS: Ein Fahrer, der im internationalen Verkehr unterwegs ist, hat die Möglichkeit, zwei verkürzte wöchentliche Ruhezeiten hintereinander zu nehmen, vorausgesetzt, dass innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen mindestens zwei reguläre wöchentliche Ruhezeiten genommen werden. Die beiden reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten müssen außerhalb des Unternehmens und des Heimatlandes des Fahrers beginnen.

Die Fährenregel:

  • Die Fahrer dürfen ihre regelmäßige tägliche Ruhezeit (11 Stunden) zweimal unterbrechen, wenn sie zu einer Fähre oder einem Zug hin- und zurückfahren.
  • Die beiden Unterbrechungen dürfen zusammen nicht länger als 1 Stunde dauern.
  • Die in den Unterbrechungen enthaltene Lenkzeit wird nicht auf die tägliche Lenkzeit von 9 oder 10 Stunden angerechnet.
  • Das Fährensymbol wird aktiviert, wenn das Fahrzeug auf die Fähre gefahren ist.

Zwei-Mann-Betrieb:

Für den 2-Mann-Betrieb gelten die folgenden Regeln:

  • Im Zweimannbetrieb haben die Fahrer 30 statt 24 Stunden Zeit, um ihre Arbeit nachzuholen und sich auszuruhen.
  • Die Bereitschaftszeit für den Mehrfahrerbetrieb beträgt bis zu 21 Stunden, wenn eine reduzierte Ruhezeit von 9 Stunden in Anspruch genommen wird.
  • Die Bedingung ist, dass beide Fahrer von Anfang bis Ende im Lkw sitzen.



  • Während der ersten Stunde darf sich jedoch nur ein Fahrer im Fahrzeug befinden. Abweichungen von den geltenden Vorschriften über die Lenkzeiten, z. B. Verspätungen, müssen auf einem Ausdruck desFahrtenschreibers vermerkt werden.

Regeln für das Lesen von Lenk- und Ruhezeitdaten:

Die dänischen Behörden verlangen, dass die Lenk- und Ruhezeitdaten von den Fahrerkarten ausgelesen werden:

  • Mindestens alle 21 Kalendertage und außerdem:
  • Wenn eine Fahrerkarte vor der Kündigung abgelaufen ist.
  • Nach der letzten Fahrt, wenn ein Fahrer in der Firma anhalten muss.

Die dänischen Behörden verlangen, dass die Lenk- und Ruhezeitdaten aus dem Fahrtenschreiber ausgelesen werden:

  • Mindestens alle 60 Kalendertage. und zusätzlich:
  • Im Falle einer Panne oder eines Ersatzes.
  • Wenn ein Fahrzeug abgemeldet oder verkauft wird.

Die ausgelesenen Lenk- und Ruhezeitdaten müssen 12 Monate lang auf zwei unabhängigen Servern oder Festplatten gespeichert werden.

Sie müssen auch analysiert werden, denn das Gesetz verlangt von Ihnen eine "Selbstkontrolle".
Dies kann mit einem System wie TachoManagement geschehen.

Unternehmenskontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

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FAQ zu den Ruhezeiten am Steuer

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