Ausnahmen der Lenk- und Ruhezeitregeln
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Lenk- und Ruhezeitausnahmen
Um festzustellen, ob das Führen eines bestimmten Fahrzeugs den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegt, sind die folgenden Fragen am wichtigsten:
Wie viel wiegt das Fahrzeug? (Gesamtgewicht)
- Wird es sich mehr als 100 km vom Unternehmensstandort entfernen? (möglicherweise nur manchmal)
– Wurde das Fahrzeug speziell für einen Zweck gebaut?
(und kann es Waren auf Ausländische Kosten transportieren)?
Fahrten, die nicht den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegen:
Wenn das Fahrzeug weniger als 3500 kg wiegt:
- Das Fahren unterliegt nur, wenn das Fahrzeug mehr als 9 Personen aufnehmen kann.
- Das Fahren unterliegt nur, wenn ein Anhänger, Sattelanhänger oder Sattelauflieger angehängt ist.
Wenn das Fahrzeug zwischen 3500 und 7500 kg wiegt:
Wenn Sie sich in einem Umkreis von 100 km von der Firmenadresse aufhalten, unterliegen Sie nicht den Lenk- und Ruhezeitvorschriften , wenn:
- Wenn es sich um den Transport von Materialien, Geräten oder Maschinen, die der Fahrer in seinem Gewerbe / an seinem Bestimmungsort benötigt, handelt.
Wird vorausgesetzt, dass es der FAHRER ist, der die Ausrüstung benutzt und dass er nicht das Fahren / Den Transport als Hauptaufgabe hat.
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs überschreitet nicht 40 km/h.
- Dies sind Fahrzeuge im Einsatz, wie zum Beispiel:
– Die Streitkräfte, die Polizei, die Feuerwehr, Rettungsdienste, Rettungseinsätze, Sanitätswagen und Pannenhilfe. - Dies sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit:
– Entwicklung, Reparatur, Wartung und neue ungenutzte Fahrzeuge. - Dabei handelt es sich um nichtgewerbliche Gütertransporte
(d.h. nicht im Auftrag Dritter) - Dies sind Fahrzeuge, die einen Veteranenstatus haben.
- Dies sind regelmäßige Dienste (mit Personen), sofern die Länge der Strecke 50 km nicht überschreitet.
- Sie fahren nur privat im Fahrzeug und wenn das Fahrzeug privat zugelassen ist.
Wenn das Fahrzeug mehr als 7500 kg wiegt:
Mit einem Gewicht von über 7500 kg unterliegen praktisch alle Fahrzeuge den Lenk- und Ruhezeitvorschriften, mit einer Ausnahme:
- Spezialfahrzeuge, die dauerhaft für andere Zwecke als die Güter- und Personenbeförderung angepasst sind.
Ein Spezialfahrzeug darf während der Fahrt keine Güter befördern können.
Bsp. speziell gebaute Werkstatt, mobile Wäscherei etc.
Fahrten, die sowohl den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegen als auch davon ausgenommen sind:
Wenn Sie in Ihrem Fahrzeug gemischte Fahrten durchführen, d. h. sowohl Fahrten, die den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegen, als auch Fahrten, die nicht unter diese Vorschriften fallen, gilt Folgendes:
Sie müssen Ihren Fahrtenschreiber auf OUT stellen, wenn Sie eine Fahrt beginnen, die nicht den Vorschriften unterliegt.
Wenn Sie eine Fahrt beginnen, die den Vorschriften unterliegt, muss der Fahrtenschreiber wieder auf normale Fahrt eingestellt werden.
Hier erfahren Sie, wie Sie den Fahrtenschreiber während der Fahrt OUT bedienen
Es ist nicht notwendig, die Fahrerkarte im Tachographen zu haben, wenn Sie OUT fahren (außer zum Fahren), aber wir empfehlen es aus mehreren Gründen:
- Wenn Sie keine Fahrerkarten im Fahrtenschreiber haben, können Sie nicht sehen, welche Fahrer das Fahrzeug während des Zeitraums gefahren sind.
- Bei einer Vorladung kann die dänische Verkehrsbehörde sowohl Unterlagen für das befreite Fahren als auch den Namen des Fahrers, der die Fahrt durchgeführt hat, anfordern.
- Wenn Sie für einige Fahrten aufgrund der 100-km-Zone nicht den Vorschriften unterliegen, müssen Sie den Fahrtenschreiber trotzdem benutzen und daran denken, ihn auf OUT einzustellen.
Wenn Sie dann eine Fahrt beginnen, von der Sie wissen, dass sie die 100 km überschreiten wird, müssen Sie am Anfang normal fahren und nicht erst, wenn die 100 km erreicht sind.
HINWEIS: Auch wenn das Fahrzeug nur einmal im Jahr gefahren wurde, müssen Sie den Fahrtenschreiber alle 60 Tage auslesen.
Man unterliegt den Lenk- und Ruhezeitregelungen, wenn man eine der folgenden drei Kriterien erfüllt:
- Wenn das zulässige Höchstgewicht des Fahrzeugs (einschließlich Anhänger/Anhänger/Sattelanhänger) 3500 kg übersteigt. (STELLUNGNAHME DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS)
- Wenn das Fahrzeug für mehr als 9 Personen, einschließlich des Fahrers, ausgelegt ist. (PERSONENBEFÖRDERUNG)
- Wenn sich das Fahrzeug während einer Fahrt mehr als 100 km vom Unternehmen entfernt?
Wenn das Fahrzeug weniger als 3500 kg wiegt. Es gilt Folgendes:
Sie unterliegen den Lenk-und Ruhezeitregelungen, wenn das Fahrzeug mehr als 9 Personen aufnehmen kann (Punkt 2 oben).
Andernfalls unterliegen Sie nicht den Regeln für die Fahr- und Ruhezeit. (Auch wenn Sie mehr als 100 km von der Firmenadresse entfernt sind)
Wenn das Fahrzeug zwischen 3500 und 7500 kg wiegt, gilt Folgendes: (Artikel 3)
Wenn Sie sich in einem Umkreis von 100 km von der Firmenadresse aufhalten, unterliegen Sie nicht den Regeln für Lenk- und Ruhezeiten , wenn:
Es handelt sich um die Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer in seinem Beruf/an seinem Bestimmungsort benötigt. Voraussetzung ist, dass der Fahrer die Ausrüstungen benötigt und dass das Fahren/Transportieren nicht seine Hauptaufgabe ist. (Litra aa, EU-Ausnahme)
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs beträgt nicht mehr als 40 km/h. (litra b, EU-Ausnahme)
Es handelt sich um Fahrzeuge, die im Einsatz sind, wie z. B.: - Verteidigung, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Rettungseinsätze, medizinische Fahrzeuge und Pannenhilfe. (lit. c, EU-Ausnahme)
Dies sind Fahrzeuge, die im Zusammenhang mit folgenden Tätigkeiten getestet werden: - Entwicklung, Reparatur, Wartung und neue, nicht in Betrieb befindliche Fahrzeuge (Litra g, EU-Ausnahme)
Dies betrifft die nicht gewerbliche Beförderung von Gütern (d. h. nicht gewerblich) (Litra h, EU-Ausnahme)
- Es handelt sich um Fahrzeuge mit Oldtimer-Status (litra i, EU-Ausnahme)
- Es handelt sich um einen Linienverkehr (mit Fahrgästen), wenn die Länge der Strecke nicht mehr als 50 km beträgt (Buchstabe a, EU-Ausnahmeregelung)
- Sie fahren nur privat im Fahrzeug und wenn das Fahrzeug privat zugelassen ist.
Wenn das Fahrzeug mehr als 7500 kg wiegt.
Bei diesem Gewicht unterliegen praktisch alle Fahrzeuge den Regeln der Lenk- und Ruhezeiten, mit Ausnahme eines Verhältnisses:
- Sonderfahrzeuge, die dauerhaft für andere Zwecke als die Güter- und Personenbeförderung ausgelegt sind.
Ein Spezialfahrzeug darf während der Fahrt keine Güter befördern.Bsp. speziell gebaute Werkstatt, mobile Wäscherei etc.
gemischter Fahrtverlauf (Lenk-und Ruhezeit & out of scope)
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug eine gemischtes Fahrt (Lenk-und Ruhezeit & out of scope) durchführen, bei dem Sie nur einen Teil der Strecke den Lenk-und Ruhezeitregeln unterliegen und ohne diesen Regeln abfahren können, gilt folgendes:
Sie müssen Ihren Fahrtenschreiber auf OUT umstellen, wenn Sie mit dem Teil der Strecke, welche von den genannten Regeln ausgenommen ist,abfahren.
Beim Starten einer regelpflichtigen Fahrt muss der Fahrtenschreiber wieder in den regulären Fahrbetrieb versetzt werden.
So bedienen Sie den Fahrtenschreiber während der Fahrt:
Es ist nicht notwendig, Ihre Fahrerkarte im Fahrtenschreiber zu haben, wenn Sie im Out-Modus fahren (out of scope), aber wir empfehlen es aus mehreren Gründen:
- Wenn Sie keine Fahrerkarten im Fahrtenschreiber haben, können Sie nicht sehen, welche Fahrer das Fahrzeug während des Zeitraums gefahren sind.
- Bei einer Vorladung kann die dänische Verkehrsbehörde sowohl Unterlagen für das befreite Fahren als auch den Namen des Fahrers, der die Fahrt durchgeführt hat, anfordern.
- Wenn Sie für einige Läufe aufgrund der 100-km-Zone nicht den Regeln unterliegen, müssen Sie den Tachographen immer noch verwenden und bedienen. Denken Sie daran diesen auf OUT umzustellen.
- Wenn Sie dann eine Fahrt beginnen, von der Sie wissen, dass die 100 km überschreiten werden, sollten Sie beim Start den Tachographen auf eine normale Fahrt, welche den Lenk- und Ruhzeitregeln unterliegt, umstelllen. Wichtig ist dies vor den 100 km zu machen.
HINWEIS: Auch wenn das Fahrzeug selten, Bsp. nur einmal im Jahr, verwendet wird, müssen Sie den Tachographen alle 60 Tage auslesen.