Ausnahmen der Lenk- und Ruhezeitregeln

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Lenk- und Ruhezeitausnahmen

Um festzustellen, ob das Führen eines bestimmten Fahrzeugs den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegt, sind die folgenden Fragen am wichtigsten:

Wie viel wiegt das Fahrzeug? (Gesamtgewicht)

 

- Wird es sich mehr als 100 km vom Unternehmensstandort entfernen? (möglicherweise nur manchmal)

 

– Wurde das Fahrzeug speziell für einen Zweck gebaut?
(und kann es Waren auf Ausländische Kosten transportieren)?

Lenk- und Ruhezeit Lkw

Fahrten, die nicht den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegen:

Wenn das Fahrzeug weniger als 3500 kg wiegt:
- Das Fahren unterliegt nur, wenn das Fahrzeug mehr als 9 Personen aufnehmen kann.
- Das Fahren unterliegt nur, wenn ein Anhänger, Sattelanhänger oder Sattelauflieger angehängt ist.

 

Wenn das Fahrzeug zwischen 3500 und 7500 kg wiegt:
Wenn Sie sich in einem Umkreis von 100 km von der Firmenadresse aufhalten, unterliegen Sie nicht den Lenk- und Ruhezeitvorschriften , wenn:

  • Wenn es sich um den Transport von Materialien, Geräten oder Maschinen, die der Fahrer in seinem Gewerbe / an seinem Bestimmungsort benötigt, handelt.
    Wird vorausgesetzt, dass es der FAHRER ist, der die Ausrüstung benutzt und dass er nicht das Fahren / Den Transport als Hauptaufgabe hat.
 
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs überschreitet nicht 40 km/h.
  • Dies sind Fahrzeuge im Einsatz, wie zum Beispiel:
    – Die Streitkräfte, die Polizei, die Feuerwehr, Rettungsdienste, Rettungseinsätze, Sanitätswagen und Pannenhilfe.
  • Dies sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit:
    – Entwicklung, Reparatur, Wartung und neue ungenutzte Fahrzeuge.
  • Dabei handelt es sich um nichtgewerbliche Gütertransporte
    (d.h. nicht im Auftrag Dritter)
  • Dies sind Fahrzeuge, die einen Veteranenstatus haben.
  • Dies sind regelmäßige Dienste (mit Personen), sofern die Länge der Strecke 50 km nicht überschreitet.
  • Sie fahren nur privat im Fahrzeug und wenn das Fahrzeug privat zugelassen ist.

Wenn das Fahrzeug mehr als 7500 kg wiegt:

Mit einem Gewicht von über 7500 kg unterliegen praktisch alle Fahrzeuge den Lenk- und Ruhezeitvorschriften, mit einer Ausnahme:

  • Spezialfahrzeuge, die dauerhaft für andere Zwecke als die Güter- und Personenbeförderung angepasst sind.
    Ein Spezialfahrzeug darf während der Fahrt keine Güter befördern können.

Bsp. speziell gebaute Werkstatt, mobile Wäscherei etc.

Fahrten, die sowohl den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegen als auch davon ausgenommen sind:

Wenn Sie in Ihrem Fahrzeug gemischte Fahrten durchführen, d. h. sowohl Fahrten, die den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegen, als auch Fahrten, die nicht unter diese Vorschriften fallen, gilt Folgendes:

 

Sie müssen Ihren Fahrtenschreiber auf OUT stellen, wenn Sie eine Fahrt beginnen, die nicht den Vorschriften unterliegt.
Wenn Sie eine Fahrt beginnen, die den Vorschriften unterliegt, muss der Fahrtenschreiber wieder auf normale Fahrt eingestellt werden.

 

Hier erfahren Sie, wie Sie den Fahrtenschreiber während der Fahrt OUT bedienen

Es ist nicht notwendig, die Fahrerkarte im Tachographen zu haben, wenn Sie OUT fahren (außer zum Fahren), aber wir empfehlen es aus mehreren Gründen:

  • Wenn Sie keine Fahrerkarten im Fahrtenschreiber haben, können Sie nicht sehen, welche Fahrer das Fahrzeug während des Zeitraums gefahren sind.
  • Bei einer Vorladung kann die dänische Verkehrsbehörde sowohl Unterlagen für das befreite Fahren als auch den Namen des Fahrers, der die Fahrt durchgeführt hat, anfordern.
  • Wenn Sie für einige Fahrten aufgrund der 100-km-Zone nicht den Vorschriften unterliegen, müssen Sie den Fahrtenschreiber trotzdem benutzen und daran denken, ihn auf OUT einzustellen.
    Wenn Sie dann eine Fahrt beginnen, von der Sie wissen, dass sie die 100 km überschreiten wird, müssen Sie am Anfang normal fahren und nicht erst, wenn die 100 km erreicht sind.

HINWEIS: Auch wenn das Fahrzeug nur einmal im Jahr gefahren wurde, müssen Sie den Fahrtenschreiber alle 60 Tage auslesen.

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