Geldbußen für Lenk- und Ruhezeiten
Wie viel kostet ein Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten?
Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten kosten den Fahrer zwischen 500 und 4000 DKK pro Verstoß (5 bis 40 %) und das Doppelte für das Unternehmen.
Wenn die Polizei bei einer Straßenkontrolle Verstöße feststellt, betrachtet sie einen Zeitraum von 28 Tagen. Die in diesem Zeitraum festgestellten Verstöße werden addiert und auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet.
Wenn die dänische Verkehrsbehörde Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert, wird ein ganzer Monat betrachtet, d. h. vom 1. bis zum letzten Tag eines bestimmten Monats.
Auch hier werden die Bußgelder addiert und auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet.
Geldbußen für Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeitvorschriften der Artikel 6, 8 und 9:
- Tägliche und wöchentliche Lenkzeiten des Fahrers, Artikel 6
- Tägliche und wöchentliche Ruhezeit/Pausen des Fahrers, Artikel 8
- Fährenregel + Arbeitszeit außerhalb des Fahrzeugs, Artikel 9
Als Ausgangspunkt werden die Geldbußen für die Artikel 6, 8 und 9 wie folgt berechnet:
- Für den Fahrer beträgt das Bußgeld 100 DKK für jedes Prozent der Überschreitung der Vorschriften.
- Für das Unternehmen wird die Geldbuße auf der Grundlage des doppelten
festgelegt - 200 DKK für jedes Prozent, um das die Vorschriften überschritten werden.
In Dänemark gilt eine Bagatellgrenze von 5 %.
Das bedeutet, dass Verstöße zwischen 0,1 und 5 % nicht mit einem Bußgeld belegt werden.
Die Geldbußen beginnen bei 500 DKK und werden auf den nächsten durch 500 teilbaren Betrag aufgerundet. Das bedeutet, dass bei einem Verstoß von 8 % die Geldbuße 800 DKK beträgt und auf 1000 DKK aufgerundet wird, wenn der Fahrer keine weiteren Verstöße begangen hat. Bei mehreren Verstößen wird erst aufgerundet, wenn alle Bußgelder zusammengerechnet wurden.
Das Unternehmen, das den Fahrer beschäftigt, erhält die doppelte Geldstrafe - 2.000 DKK.
Sanktionen für Verstöße gegen Artikel 7 (Break Rule)
Artikel 7 der Lenk- und Ruhezeitverordnung regelt die Dauer der täglichen Unterbrechung und deren Aufteilung.
- Für den Fahrer ist für jede prozentuale Überschreitung eine Mindeststrafe von 25 DKK vorgesehen.
- Für Unternehmen wurde ein Bußgeld von 50 DKK pro Prozent Überschreitung festgesetzt.
Für das Unternehmen beträgt die Mindestgeldbuße 250 DKK, wenn sie mit anderen Geldbußen zusammengerechnet wird - alternativ aufgerundet auf 1000 DKK.
Für das Unternehmen gilt dasselbe für fehlende Daten auf einem Fahrzeug. 6000 DKK pro Tag.
Entzug der Fahrerlaubnis
Der Fahrer eines Fahrzeugs wird bedingt disqualifiziert, wenn gegen die Artikel 6, 8 oder 9 mehr als 40 % verstoßen wurde.
Bei Verstößen (unabhängig von der Größe) von Artikel 7 besteht kein Entzug der Fahrerlaubnis.
Der Fahrer eines Fahrzeugs ist bedingungslos vom Führen jenes disqualifiziert, wenn mehrere Umstände vorliegen, unter denen die Lenk- und Ruhezeiten um mehr als 40% überschritten wurden und die Bedingungen mehr als eine Wochendauer betragen.
Werden innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 6 Verstöße von mehr als 5 % festgestellt, wird dem Fahrer der Führerschein entzogen.
Die Verstöße können in derselben Woche oder über mehrere Wochen hinweg begangen werden.
Hat ein Fahrer beispielsweise innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren 12 Verstöße (2×6 Verstöße) begangen, wird ihm der Führerschein bedingungslos entzogen.
Die 6 Verstöße führen einzeln zu einem bedingten Entzug des Führerscheins.
Berechnung der Feingröße
In der Grafik sehen Sie, wie hoch das Bußgeld ist, wenn Sie mehr als die erlaubten 4 Stunden und 30 Minuten vor einer Pause fahren.
In Dänemark gilt eine Geringfügigkeitsgrenze von 5 %. Das bedeutet, dass bei einer Fahrzeit von mehr als 4 Stunden und 43 Minuten kein Bußgeld verhängt wird (
), da dies einem Verstoß von 4,8 %entspricht.
Beachten Sie jedoch, dass die dänische Verkehrssicherheitsbehörde und die Polizei auch bei geringfügigen Verstößen Bußgelder verhängen können, wenn es nach einem bestimmten Muster aussieht (in der Regel mehr als fünf Mal in einem Monat)
In der nachstehenden Grafik sehen Sie das Bußgeld für das Fahren von mehr als den erlaubten 9 Stunden pro Tag.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die beiden Tage mit 10 Stunden Fahrzeit ausgeschöpft wurden.
Wie Sie sehen, führt eine Fahrzeit von 9 Stunden und 56 Minuten zu einem Verstoß von 10,8 % und einem Bußgeld von 1500 DKK(aufgerundet).
Aufgrund der 5 %igen Bagatellgrenze in Dänemark können Sie 9 Stunden und 26 Minuten fahren und einen Verstoß von 4,8 % begehen, ohne bei einer Kontrolle ein Bußgeld zu erhalten. Sowohl die Polizei als auch die dänische Verkehrssicherheitsbehörde können jedoch Bußgelder unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze verhängen, wenn die Verstöße fortgesetzt werden, z. B. bei mehr als fünf Verstößen an oder unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze.
Es ist erlaubt, bis zu 56 Stunden pro Woche zu fahren (insgesamt maximal 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen). Aus dem Schaubild geht u. a. hervor, dass das Fahren von 61 Stunden und 40 Minuten in einer Woche mit einem Bußgeld von 1.500 DKK geahndet wird, was einem Verstoß von 10 % entspricht
Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden. Eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden. Unter der Annahme, dass die reduzierte Ruhezeit aufgebraucht ist, kann die Strafe für eine versäumte regelmäßige wöchentliche Ruhezeit wie folgt aussehen. Ein Beispiel. Wenn Sie beispielsweise statt 45 Stunden nur 38 Stunden nehmen, was einem Verstoß von 15 % entspricht, wird eine Geldstrafe von 2000 DKK fällig.