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Regeln der Lenk- & Ruhezeiten

Sie unterliegen den Lenk- und Ruhezeitvorschriften und sollten einen Fahrtenschreiber/ Tachographen installiert haben, wenn:

  • Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs (inkl. Anhänger/Auflieger/Sattelauflieger) übersteigt 3500 kg (WAREN)
  • Wenn das Fahrzeug für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt ist. (PERSONENBEFÖRDERUNG)

In der Regel unterliegen daher alle Busse und Lastkraftwagen den Lenk- und Ruhezeitvorschriften.

Die wichtigsten Regeln innerhalb der Lenk- und Ruhezeitenverordnung sind folgende

Die Pausenregel:

  • Es darf maximal 4,5 Stunden gefahren werden, ohne eine Pause zu halten
  • Es muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden.
  • Die Pause kann in zwei Abschnitte unterteilt werden, wobei die erste Pause mindestens 15 Minuten und die zweite mindestens 30 Minuten dauert.

Sie können eine neue Lenkzeit erst beginnen, wenn Sie insgesamt mindestens 45 Minuten Pause gemacht haben.

Die tägliche Fahrtzeit:

  • Die maximale tägliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden pro Tag, d. h. 2 Lenkzeiten von je 4,5 Stunden.

Eine Ausnahme:

  • An 2 Tagen pro Woche dürfen Sie maximal 10 Stunden fahren.
  • Eine Woche ist definiert als Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr.

Fahrzeiten:

  • Nach maximal 6 x 24 Stunden muss eine wöchentliche Ruhezeit eingelegt werden.

ANMERKUNG: Ein 24-Stunden-Zeitraum beginnt mit der ersten Fahrt nach einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit.
Die Gesamtlenkzeit pro Woche darf 56 Stunden und insgesamt 90 Stunden in zwei aufeinander folgenden Wochen nicht überschreiten.

Die tägliche Ruhezeit:

  • Legen Sie täglich mindestens 11 Stunden Ruhezeit ein (regelmäßige Ruhezeit).

Ausnahme: 3 Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten können Sie 9 Stunden nehmen (reduzierte Ruhezeit).
Bei normaler täglicher Ruhezeit beträgt Ihre Bereitschaftszeit 13 Stunden, bei reduzierter täglicher Ruhezeit 15 Stunden. (9 Stunden)

Die wöchentliche Pause:

  • Eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit beträgt 45 Stunden ununterbrochene Ruhezeit.

Ausnahme: Alle zwei Wochen kann die wöchentliche Ruhezeit auf ein Minimum von 24 Stunden reduziert werden.
Die verbleibenden Ruhestunden müssen innerhalb der nächsten drei Wochen durch eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit ausgeglichen werden.

Abweichungen von den geltenden Vorschriften, wie z. B. Verspätungen, müssen auf einem Fahrtenschreiberausdruck vermerkt werden.

Die Fährenregel:

  • Die Fahrer dürfen ihre regelmäßige tägliche Ruhezeit (11 Stunden) zweimal unterbrechen, wenn sie zu einer Fähre oder einem Zug hin- und zurückfahren.
  • Die beiden Unterbrechungen dürfen zusammen nicht länger als 1 Stunde dauern.
  • Die in den Unterbrechungen enthaltene Lenkzeit wird nicht auf die tägliche Lenkzeit von 9 oder 10 Stunden angerechnet.
  • Das Fährensymbol wird aktiviert, wenn das Fahrzeug auf die Fähre gefahren ist.

Zwei-Mann-Betrieb:

  • Im Zweimannbetrieb haben die Fahrer 30 statt 24 Stunden Zeit, um ihre Arbeit nachzuholen und sich auszuruhen.
  • Die Bereitschaftszeit für den Mehrfahrerbetrieb beträgt bis zu 21 Stunden, wenn eine reduzierte Ruhezeit von 9 Stunden in Anspruch genommen wird.
  • Die Bedingung ist, dass beide Fahrer von Anfang bis Ende im Lkw sitzen.
  • In der ersten Stunde darf sich jedoch nur ein Fahrer im Fahrzeug befinden.

Regeln zum Auslesen von Daten

Die dänischen Behörden verlangen, dass Daten von Fahrerkarten  ausgelesen werden:

  • Mindestens alle 21 Kalendertage und außerdem:
  • Wenn eine Fahrerkarte bald abläuft oder ein letztes Mal, nachdem sie abgelaufen ist.
  • Nach der letzten Fahrt, wenn ein Fahrer in der Firma anhalten muss.

Die Daten des Fahrtenschreibers des Fahrzeugs müssen ausgelesen werden:

  • Mindestens alle 60 Kalendertage. und zusätzlich:
  • Im Falle einer Panne oder eines Ersatzes.
  • Wenn ein Fahrzeug abgemeldet oder verkauft wird.

Die exportierten Daten müssen für 12 Monate auf zwei unabhängigen Servern oder Festplatten gespeichert werden.

Unternehmenskontrolle der Lenk- und Ruhezeiten

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