Die EU verschiebt vorübergehend eine Reihe von Fristen im Verkehrsbereich
Zulassungsbedingungen:
Die Gültigkeit von Fahrerbescheinigungen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 ablaufen, wird um sieben Monate ab dem auf der EU-Bescheinigung angegebenen Ablaufdatum verlängert.
Gleichzeitig wird die Frist für Fahrer, die bereits eine Qualifizierungsschulung absolviert haben, um sieben Monate verlängert, wenn sie sich zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 weiterbilden müssen.
Erneuerung und Ersatz von Fahrerkarten:
Die Frist für die Zustellung neuer Fahrerkarten, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2020 beantragt werden, wird von 15 Arbeitstagen auf 2 Monate verlängert.
Während des Zeitraums bis zum Erhalt der neuen Karte kann der Fahrer "auf Streifen fahren". Der Fahrer muss jedoch nachweisen können, dass eine Erneuerung der Fahrerkarte oder eine Ersatzkarte beantragt wurde.
Die EU verschiebt vorübergehend eine Reihe von Fristen im Verkehrsbereich
Zulassungsbedingungen:
Die Gültigkeit von Fahrerbescheinigungen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 ablaufen, wird um sieben Monate ab dem auf der Bescheinigung angegebenen Ablaufdatum verlängert.
Gleichzeitig wird die Frist für Fahrer, die bereits eine Qualifizierungsschulung absolviert haben, um sieben Monate verlängert, wenn sie sich zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 weiterbilden müssen.
Erneuerung und Ersatz von Fahrerkarten:
Die Frist für die Zustellung neuer Fahrerkarten, die im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2020 beantragt werden, wird von 15 Arbeitstagen auf 2 Monate verlängert.
Während des Zeitraums bis zum Erhalt der neuen Karte kann der Fahrer "auf Streifen fahren". Der Fahrer muss jedoch nachweisen können, dass eine Erneuerung der Fahrerkarte oder eine Ersatzkarte beantragt wurde.