Verschiebung von Fristen wegen fehlender Corona
EU verschiebt vorübergehend eine Reihe von Fristen im Verkehrssektor Qualifikationsanforderungen:Die Gültigkeit von Fahrerschulungsbescheinigungen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 ablaufen, wird um sieben Monate ab dem auf der EU-Bescheinigung angegebenen Ablaufdatum verlängert. Gleichzeitig wird die Frist für Fahrer, die die Qualifikation bereits absolviert haben, um sieben Monate verlängert, wenn sie sich in diesem Zeitraum weiterbilden müssen ...