Verschiebung von Fristen wegen fehlender Corona
Die EU ändert vorübergehend eine Reihe von Fristen im Bereich der Verkehrsqualifikationsanforderungen: Die Gültigkeit von Fahrerausbildungsbescheinigungen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 abläuft, wird um sieben Monate nach dem Ablaufdatum verlängert. Gleichzeitig verlängert sich die Frist für Fahrer, die zuvor die Qualifizierungsschulung absolviert haben, um sieben Monate, wenn sie sich während des Zeitraums weiterbilden ...