Wann sind Sie von der Lenk- und Ruhezeitregelung in der Land- und Forstwirtschaft befreit?
In Dänemark sieht die Durchführungsverordnung über Lenk- und Ruhezeiten nationale Ausnahmen und Befreiungen vor - auch für land- und forstwirtschaftliche Unternehmen. Um diese Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie mehrere Faktoren berücksichtigen, wie z. B. die Art der Fahrt und die Entfernung zum Unternehmenssitz, die Sie zurücklegen.
Im folgenden Beispiel führen sowohl Unternehmen A als auch Unternehmen B genau dieselbe Aufgabe aus, aber nur eines von ihnen ist von den Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen:
- Unternehmen A mit Sitz in Herning baut seine eigenen Kartoffeln an und transportiert sie in einem Lastwagen mit einem Gewicht von weniger als 7500 kg zu einem Produktionsunternehmen in Aarhus. Da die Entfernung 77 Kilometer beträgt, ist die Fahrt von den Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen.
- Unternehmen B mit Sitz in Struer führt genau dieselbe Aufgabe aus, hat aber 107 km Luftlinie nach Aarhus zurückzulegen und unterliegt daher den Lenk- und Ruhezeitvorschriften.
Der Unterschied liegt in der Entfernung: Sobald Sie den Radius von 100 km überschreiten, unterliegen Sie den Vorschriften.
Wenn Sie unter 100 km bleiben, sind Sie von den Vorschriften befreit.
Wo kann ich die Regeln finden?
Die Regeln für nationale Ausnahmen und Befreiungen sind in Kapitel 2 der Lenk- und Ruhezeitverordnungen zu finden.
In Abschnitt 2b heißt es: Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts-, Landwirtschafts- und Fischereibetrieben in einem Umkreis von 100 km um den Sitz des Unternehmens eingesetzt werden, sind von den Lenk-/Ruhezeitvorschriften ausgenommen.
Darüber hinaus heißt es in § 2 c:Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für Tätigkeiten in einem Umkreis von 100 Kilometern um den Sitz des Unternehmens eingesetzt werden, sind ebenfalls von der Steuer befreit.
Dies ist von entscheidender Bedeutung für das Beispiel der Unternehmen A und B, bei dem allein die Entfernung ausschlaggebend dafür ist, ob die Fahrt steuerfrei ist oder nicht.
Es ist wichtig zu wissen, dass diese Ausnahmen nur auf nationaler Ebene gelten.
Unsere Empfehlungen für befreites Fahren
Tachografservice A/S Wir empfehlen Ihnen, Ihre Fahrerkarte immer im Fahrtenschreiber zu haben, auch wenn Sie befreit fahren:
- So ist sichergestellt, dass Sie dokumentieren können, welche Fahrer das Fahrzeug gefahren haben.
- Bei Kontrollen kann die dänische Straßenverkehrsbehörde Unterlagen über die Ausnahmegenehmigung und den Namen des Fahrers verlangen.
- Auch wenn das Fahren innerhalb der 100-km-Zone freigestellt ist, muss der Fahrtenschreiber korrekt verwendet und auf "OUT" gestellt werden.
- Bei der Dokumentation und Kontrolle der Arbeitszeiten verfügen Sie über alle im Fahrtenschreiber erfassten Daten, wenn immer eine Fahrerkarte verwendet wird.
Sind Sie unsicher, ob Ihre Fahrten unter die Lenk- und Ruhezeitenregelung fallen?
Kontaktieren Sie uns unter Tel. +45 70 222 337 oder info@tachografservice.dk und wir helfen Ihnen herauszufinden, ob Ihre Fahrten von den Vorschriften ausgenommen sind und stellen sicher, dass Sie die notwendige Ausrüstung haben, um Ihre Daten zu erfassen.