Vorübergehende Befreiung von den Lenk- und Ruhezeitregeln in Verbindung mit der Massenkeulung der Nerze in Dänemark.
Im Zeitraum vom 7. November 2020 bis zum 20. November 2020 gibt es geänderte Regeln bezüglich der täglichen Lenk- und wöchentlichen Ruhezeiten. Diese neue Regelung gilt für jene Fahrer, die nationale Gütertransporte von Ausrüstungen zur Nerzbesatzungen in Dänemark durchführen.
Aufgrund eines möglichen Fahrermangels im Zusammenhang mit der Tötung von Nerzen in Dänemark wurde eine vorübergehende Ausnahme von den Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten beschlossen.
Dies betrifft Artikel 14 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006:
"Im Zeitraum vom 7. November 2020 bis zum 20. November 2020 wurden die Lenk-und Ruhezeiten nach Artikel 6 Absatz 1 der Lenk- und Ruhezeitverordnung geändert. Die tägliche wurde von Lenkzeitgrenze von 9 Stunden auf 10 Stunden erhöht. Währenddessen wurden die wöchentliche Ruhezeiten (d. h. die Organisation der so genannten regelmäßigen Wochenruhe von mindestens 45 Stunden und der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit von mindestens 24 Stunden gemäß Artikel 8 Absatz 6 der Lenk- und Ruhezeitverordnung) ausgesetzt.
Die vorübergehende Ausnahme gilt nur für den Gütertransport zur Nerzbesatzung in Dänemark. Wo aufgrund der COVID-19-Situation Ausrüstung (z. B. Tötungswagen) transportiert werden müssen, um die Massenkeulung der Nerze durchführen zu können. "
Dies bedeutet, dass betroffene Fahrer eine tägliche Lenkzeit von bis zu 10 Stunden haben und während des Zeitraums auf ihre wöchentliche Ruhezeit verzichten können.
Die Regeln über die wöchentliche Gesamtfahrzeit und 2 Wochen Lenkzeit, sowie die Organisation von Pausen und täglichen Ruhezeiten sind weiterhin zu beachten.